Geschichtmäßig-bewährte Verhältniß Des Directorii, Dann des Ausschreib-Amts in dem Löbl. Fränkischen Reichs-Creyß : worinnen Die von denen Marggräflich-Brandenburgischen Höfen neuerlich gegen das Hochstift Bamberg mehrentheils thätig erregte Ansprüche, Und Die gegenüber nothdürftig-vorgekehrte rechtliche Hülfs-Mittele bermerket, Dann ... dargethan wird, Daß Dieser besondere Vorfall ... zur ... Obrist-Richterlichen Erledigung vereigenschaftet, ... und gearthet seye ; Mit Beylagen von Lit A. bis B.B.B.

Staatliche Bibliothek Regensburg